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AGB der Stephanus-Werkstätten

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Verbraucher

1. Geltung der Bedingungen / Schriftform

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2. Angebot / Vertragsschluss

In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Unsere Angestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

3. Preise / Zahlung

Unsere Preise verstehen sich ab Werk inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht und evtl. Transportversicherungen sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Unsere Rechnungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis auch nur dann berechtigt, wenn zwischen den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung und der verlangten Zahlung aus der Rechnung ein angemessenes Verhältnis besteht. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden ernsthaft und objektiv in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

4. Liefer- und Leistungszeit / Verzugsschaden

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. In der Regel geben die Lieferfristen und -Termine nur einen annähernden Zeitraum wieder, innerhalb dessen die Leistung oder Lieferung erfolgen soll, es sei denn, wir haben sie schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Das gilt auch für solche Störungen, die durch verspätete oder ausbleibende Belieferung unseres Unternehmens erfolgen und zwar unabhängig von einem etwaigen Verschulden unserer Lieferanten. Alle genannten Störungen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Wir haften bei einer Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In sonstigen Fällen ist unsere Haftung für den Schadenersatz neben der Leistung auf 5% und für den Schadenersatz statt der Leistung auf zusätzliche 10% des Wertes der Lieferung beschränkt. Im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit.

Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden ausdrücklich nicht von Interesse. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

5. Gefahrübergang / Versicherung

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Betriebsstätte verlässt.

Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Sollte der Kunde die vereinbarte Lieferung oder Leistung nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Mitteilung über die Bereitstellung der Lieferung oder Leistung abgeholt bzw. entgegengenommen haben, befindet er sich in Annahmeverzug. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung ohne Abzug, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, in Rechnung zu stellen.

Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Feuer-. Einbruchdiebstahl-, Vandalismus- und Leitungswasserschäden- Versicherung obliegt für Waren, welche uns zur Bearbeitung überlassen sind, im Rahmen einer sogenannten Außenversicherung dem Kunden.

6. Mängel / Gewährleistung / Schadenersatz

Der Kunde ist verpflichtet, uns Mängel an der gelieferten Ware innerhalb von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, schriftlich anzuzeigen.

Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Wir übernehmen in keinem Fall irgendeine Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck eignet und dass sie unter den beim Kunden gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden kann; vielmehr ist es Sache des Kunden, dies vor der Verarbeitung unserer Lieferungen auszuprobieren. Bei Fehlverarbeitung kundeneigener Materialien ist der Schadensersatzanspruch des Kunden beschränkt auf den üblichen Wert dieser Materialien.

Wir haften im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an anderen Rechtsgütern des Kunden (z.B. anderen Sachen) ist ganz ausgeschlossen, sofern die Haftung auf leichter Fahrlässigkeit beruht und keine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
Wir behalten uns das Recht auf Nachbesserung vor. Schlägt die Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung durch uns nach angemessener Frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Will der Kunde Schadenersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

Falls die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Dieser Ersatzanspruch beschränkt sich aber auf Schadenersatz statt und neben der Leistung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bis zur Höhe von 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, die wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung mindestens grob fahrlässig verschuldet haben. Er hat sich auf unsere Aufforderung hin innerhalb einer angemessenen Frist darüber zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt, oder auf der Lieferung besteht.

7. Stornierung

Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrages sind wir berechtigt, vorbehaltlich des Nachweises eines darüber hinausgehenden Schadens, Schadensersatzansprüche in Höhe von mindestens 15% der Auftragssumme geltend zu machen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, zu beweisen, dass der Schaden geringer ist.

8. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum. Diesem ist es nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verkaufen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise über sie zu verfügen, es sei denn, er tritt die aus der Verfügung erwachsende Forderung an uns ab.

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.

10. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
 



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