Für unsere Leistungen berechnen wir Ihnen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG) den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von derzeit 7 %.
Von dem auf unsere Arbeitsleistungen entfallenden Anteil des Rechnungsbetrages können Sie 50 % des für die Werkstatt vereinbarten Abzugsbetrags mit dem Integrationsamt auf Ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.