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Dreiteiliger Aufbau der Werkstätten

Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Eine Aufnahme in die Werkstatt erfolgt in der Regel nach dem Schulabschluss über das Eingangsverfahren. Das Eingangsverfahren dient dazu festzustellen, ob eine Tätigkeit in der Werkstatt für die Interessenten geeignet ist.
Der Berufsbildungsbereich ist ein eigenständiger Bereich der Werkstatt, in dem wir unser Spektrum an Berufsfeldern und Werkstattarbeiten vorstellen. In einem Grundkurs werden wichtige Grundlagen der sozialen Kompetenz sowie der beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse entwickelt. Im anschließenden Aufbaukurs werden diese Kenntnisse vertieft. Der Berufsbildungsbereich ermöglicht den Einstieg zur Integration in das Arbeitsleben. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer die individuelle Persönlichkeit des Einzelnen.
Nach dem Absolvieren des Berufsbildungsbereiches streben wir eine Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt an. Sollte dies nicht gelingen, ist eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der Werkstatt bis zum Erreichen des Rentenalters möglich.

Arbeitsbereich

Im Arbeitsbereich bieten wir eine Vielzahl von abwechslungsreichen und interessanten Beschäftigungsfeldern an. Je nach persönlicher Neigung werden die Beschäftigten an diese Aufgaben herangeführt.

Förder- und Beschäftigungsbereich

Der Förder- und Beschäftigungsbereich richtet sich an Menschen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen. Wir bieten hier einen strukturierten Tagesablauf mit abwechslungsreichen und interessanten Beschäftigungen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über Praktika in den einzelnen Bereichen erste Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen. Damit öffnen wir den Weg zur beruflichen Bildung und zur Werkstatt.